Die Social-Media-Bildlizenz richtet sich an diejenigen Betreiber von Social-Media-Plattformen, die seit dem 1. August 2021 für die Uploads ihrer User*innen haften.
Sie deckt den Bereich des stehenden Bildes ab und wird von der VG Bild-Kunst vergeben. Die Bereiche Text, Musik und Film sind nicht umfasst – es wird keine repertoireübergreifende Lizenz aller Verwertungsgesellschaften geben. Im Bereich des stehenden Bildes erstreckt sich die Social-Media-Bildlizenz auf alle Werkkategorien (Kunst, Foto, Illustration, Design etc.).
Über die Social-Media-Bildlizenz werden nicht alle Bilder auf Social-Media-Plattformen lizenziert, sondern lediglich die Lizenzlücke der Anbieter geschlossen. Diese betrifft vor allem Uploads von Bildern durch Privatpersonen, die nicht von diesen selbst erstellt wurden. Uploads von eigenen Bildern, zum Beispiel Urlaubsfotos, werden nicht umfasst. Ebenso wenig erstreckt sich die Lizenz auf den Upload von Bildern durch kommerziell Tätige.
Lizenziert wird nur der Upload von Bildern aus Deutschland.
Die Social-Media-Bildlizenz erstreckt sich auch auf den neuen gesetzlichen Vergütungsanspruch für Bilder, die als Parodie, Karikatur oder Pastiche hochgeladen werden. Der Preis bleibt gleich – der Nutzungskontext muss im Einzelfall nicht geprüft werden, was auch gar nicht möglich wäre.
Die Social-Media-Bildlizenz ist eine rein urheberrechtliche Lizenz. Sie erstreckt sich weder auf Persönlichkeitsrechte der auf Fotos abgebildeten Personen, noch vermittelt sie andere Immaterialgüterrechte, wie zum Beispiel Markenrechte an Logos etc. Für die Wahrung dieser Rechte bleiben wie bislang die Uploader*innen verantwortlich und die Plattformen müssen entsprechende Werke bei Rechtsverletzungen ggf. löschen.