Was hat sich durch die Reform für Urheber*innen geändert?
Bisher konnten Urheber*innen der unrechtmäßigen Nutzung ihrer Werke auf Social-Media-Plattformen oft nur machtlos zusehen. Jetzt haben sie die Möglichkeit, sich die Nutzung ihrer Werke über Verwertungsgesellschaften fair bezahlen zu lassen. Diensteanbieter sind nicht verpflichtet, mit einzelnen Urheber*innen Lizenzverträge abzuschließen.
Für Bildautor*innen lohnt sich daher eine Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst, ebenso für Urheber*innen von Kunst- oder Designwerken, die auf Fotos abgebildet sind.