Was hat sich durch die Urheberrechtsreform 2021 geändert?
  • Die großen Social-Media-Plattformen haften für die von privaten Nutzer*innen hochgeladenen fremden Inhalte, die Urheberrechte anderer verletzen.
  • Social-Media-Plattformen können bei Rechteinhabenden Lizenzen erwerben und damit das Hochladen fremder Inhalte durch ihre Nutzer*innen legalisieren.
  • Plattformen sind dazu verpflichtet, das Hochladen fremder Inhalte zu verhindern, wenn der oder die Urheber*in des Inhalts dies wünscht. Der Gesetzgeber hat das Verfahren an dieser Stelle so gestaltet, dass die Meinungsfreiheit der Uploader*innen trotzdem geschützt wird.


Das Ziel der Reform ist, einerseits die Position der Urheber*innen gegenüber den Plattformen zu stärken und sie an deren Erlösen zu beteiligen und andererseits den freien Meinungs- und Informationsaustausch der privaten Nutzer*innen zu gewährleisten.

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