Wie berechnet sich das Folgerecht?

Die Höhe der zu leistenden Folgerechtsabgabe richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 26 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG)).
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Im Einzelnen sieht das Gesetz folgende – kumulativ zu verstehende – Staffelung vor:

  • 4 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses bis zu 50.000 Euro
  • 3 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses von 50.000,01 bis 200.000 Euro
  • 1 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses von 200.000,01 bis 350.000 Euro
  • 0,5 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses von 350.000,01 bis 500.000 Euro
  • 0,25 Prozent für den Teil des Veräußerungserlöses über 500.000 Euro


Maximal beträgt das Folgerecht 12.500 Euro für eine einzelne Werkveräußerung. Diese Kappungsgrenze ist bei einem Verkaufspreis von 2 Mio. Euro erreicht.

Sie können die Folgerechtsabgabe mit Hilfe des Folgerechtsrechners berechnen.

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