Welche Verwaltungskosten zahle ich als Mitglied?

Die VG Bild-Kunst holt die Auskünfte ein, berechnet das Folgerecht und zahlt die Vergütung aus. Dafür fallen Verwaltungskosten an, die von den Vergütungen abgezogen werden. Die Höhe der Verwaltungskosten richtet sich nach den tatsächlich angefallenen Kosten und wird in der Anlage Verwaltungskosten zum Verteilungsplan der VG Bild-Kunst veröffentlicht.

Des Weiteren werden von den Vergütungen Abzüge für kulturelle und soziale Zwecke in Höhe von maximal 10 Prozent vorgenommen. Die gültigen Abzugssätze können der Anlage Kultur- und Sozialabzüge zum Verteilungsplan entnommen werden.

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