Wann finden die Folgerechtsausschüttungen statt?

Die Ausschüttungen der Folgerechtsvergütungen erfolgen in der Regel halbjährlich. Alle bis zum jeweiligen Ausschüttungstermin bei der VG Bild-Kunst eingegangenen Vergütungen werden bei der Ausschüttung berücksichtigt.

Vergütungen aus dem Ausland gehen teilweise erst mit Verzögerung bei uns ein, da zunächst die Schwestergesellschaft ihre Ausschüttung durchführen muss. Nach Eingang der Vergütungen aus dem Ausland werden diese bei der folgenden Ausschüttung der VG Bild-Kunst berücksichtigt.

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