Welche Nationalität muss ich als Künstler*in haben, um berechtigt zu sein, das Folgerecht zu erhalten?
In Deutschland erhalten alle deutschen Staatsangehörigen Folgerecht sowie die Staatsangehörigen von Ländern, die ebenfalls das Folgerecht eingeführt haben. Somit erhalten zum Beispiel Künstler*innen mit chinesischer, Schweizer oder US-amerikanischer Staatsangehörigkeit in Deutschland kein Folgerecht.