Wie erhalte ich als Künstler*in die Folgerechtsvergütung, wenn Werke im Inland oder Ausland weiterverkauft werden?

Für ihre Mitglieder holt die VG Bild-Kunst die Auskünfte über folgerechtsrelevante Verkäufe im Inland von den Galerien und Auktionshäusern ein, rechnet die Folgerechtsabgaben ab und zieht die Beträge ein. Zweimal im Jahr werden die erzielten Vergütungen an die begünstigten Mitglieder ausgeschüttet.

Im Ausland wird das Folgerecht von den im jeweiligen Land zuständigen Schwestergesellschaften der VG Bild-Kunst eingezogen und über uns an unsere Mitglieder ausgezahlt.

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