Wer zahlt das Folgerecht?
Grundsätzlich trägt der oder die Verkäufer*in die Folgerechtsvergütung. In der Regel wird sie aber von den am Verkauf beteiligten Galerien, Kunsthändlern oder Auktionshäusern übernommen.
Sofern eine Privatperson das Kunstwerk verkauft, sind neben ihr auch die beteiligten Kunsthandlungen oder Auktionshäuser für die Abgeltung des Anspruchs zuständig, die aus diesem Grund häufig die Administration übernehmen.