Wann findet die Ausschüttung „Pauschale Senderechte“ statt?
Die VG Bild-Kunst hat mit den öffentlich-rechtlichen Sendern pauschale Verträge über das Senderecht an Werken der bildenden Kunst abgeschlossen. Von uns werden daher die Programme dieser Sender ausgewertet und allen gesendeten Werken ein Anteil an den pauschalen Senderechtsvergütungen zugewiesen.
Die Ausschüttung erfolgt im Folgejahr nach Auswertung der Fernsehprogramme und Berechnung der individuellen Senderechtsvergütung.