Wie verhalte ich mich, wenn meine Werke der bildenden Kunst im ausländischen Fernsehen gezeigt werden?
Bitte setzen Sie sich mit der VG Bild-Kunst in Verbindung, damit wir prüfen können, ob für die Ausstrahlung eine Genehmigung erforderlich war und ob eine solche erteilt wurde. Die VG Bild-Kunst nimmt dazu Kontakt zu der jeweils zuständigen Schwestergesellschaft auf.
Ihr Kontakt: repro-senderechte@bildkunst.de