Was ist der Unterschied zwischen Nutzungsrechten und gesetzlichen Vergütungsansprüchen bzw. Tantiemen?
Grundsätzlich haben Urheber*innen das alleinige Recht, ihre Werke zu verwerten. Sie können Nutzer*innen Nutzungsrechte einräumen und dafür eine angemessene Vergütung verlangen. In einigen Fällen sieht das Urhebergesetz jedoch Ausnahmen vor und erlaubt die Nutzung der Werke ohne Lizenz. Dies sind die sogenannten Schranken des Urheberrechts.
Teilweise ist für die gesetzlich erlaubte Nutzung der Werke eine Vergütung zu zahlen. Diese sogenannten gesetzlichen Vergütungsansprüche sind unverzichtbar. Mit ihrer Wahrnehmung wird für die visuellen Urheber*innen die VG Bild-Kunst gesetzlich beauftragt. Beispiele sind die Privatkopieabgabe und die Bibliothekstantieme.