Werde ich informiert/gefragt, wenn Dritte Reproduktionen meiner Werke bei der VG Bild-Kunst anfragen?

Die VG Bild-Kunst respektiert die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitglieder. Aus diesem Grunde werden grundsätzlich keine Lizenzen ohne die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers erteilt, wenn eine Veränderung des Werkes vorgenommen wird oder die Nutzung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts bedeuten könnte.

Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und aus organisatorischen Gründen werden bestimmte als unproblematisch eingeschätzte Nutzungen jedoch ohne Rückfragen genehmigt.

Dabei handelt es sich um folgende Fälle:

  • kulturelle Nutzungen

  • Nutzungen im Bildungs- und Erziehungsbereich
  • nicht monographische Nutzungen im Innenteil
  • Presse- und Fernsehnutzungen


Bei umfangreichen oder ungewöhnlichen Nutzungen wird hingegen eine Genehmigung nur nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen erteilt.

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