Welche Nutzungen kann ich freistellen, d. h. auf Reproduktionsgebühren verzichten? Was muss ich dafür tun und welche Konsequenzen sind damit verbunden?

Sie können auch nach Abschluss des Wahrnehmungsvertrags im Einzelfall Nutzungen freistellen, wenn es sich um Folgendes handelt:

  • eine nicht-kommerzielle Nutzung (z. B. von Privatpersonen) und/oder
  • Veröffentlichungen in Form von Monografien.


Technisch gesehen handelt es sich dabei um einen „Rechterückruf“, also eine Erklärung, dass die Nutzung – anders als im Wahrnehmungsvertrag geregelt – in diesem Einzelfall nicht über uns lizenziert werden soll. In diesem Fall sind unsere Tarife nicht maßgeblich.

In jedem Fall müssen wir vorab informiert werden, damit wir bereits im Planungsstadium einordnen können, ob ein solcher Rechterückruf berücksichtigt werden kann. Dieses Vorgehen dient unter anderem Ihrer Planungssicherheit.

Ihr Kontakt: reproduktionsrechte@bildkunst.de


Wenn Sie eine Nutzung freistellen, nimmt die VG Bild-Kunst für diese Nutzung Ihre Rechte nicht wahr. Kommt es später zu Unstimmigkeiten mit dem oder der Nutzer*in, müssen Sie dies selbst klären und gegen eventuelle Rechtsverletzungen vorgehen. Die VG Bild-Kunst kann dann nicht tätig werden.
Bitte warten