Wann erfolgen in der Regel die verschiedenen Ausschüttungen?

Die Ausschüttungen für gesetzliche Vergütungsansprüche bzw. Tantiemen sollen grundsätzlich spätestens im September des Folgejahres erfolgen. Einzelheiten zu den geplanten Ausschüttungsterminen werden regelmäßig auf der Website veröffentlicht.

Die für Mitglieder erzielten individuellen Erlöse, zum Beispiel Reproeinnahmen und Folgerecht, werden halbjährlich ausgeschüttet.

Im Bereich Film werden zum Teil individuelle Erlöse über Schwestergesellschaften aus dem Ausland erzielt. Diese Erlöse werden nach Geldeingang ausgeschüttet. Ausschüttungstermine ergeben sich aus dem § 25 des Verteilungsplans.

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