Kann eine Bildagentur Mitglied werden?

Bildagenturen können Mitglied werden, um Teil der Social-Media-Bildlizenz zu sein. Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) und die VG Bild-Kunst haben sich zusammengeschlossen, um Social-Media-Plattformen – wie Facebook, Instagram oder Twitter, aber auch weniger bekannten Plattformen – eine einheitliche Lizenz für die von den Nutzer*innen der Plattformen hochgeladenen Bildinhalte anzubieten. Zu diesem Zweck werden die beteiligten Bildagenturen Mitglied der VG Bild-Kunst und beauftragen die Verwertungsgesellschaft mit der Wahrnehmung der für Social-Media-Bildlizenz erforderlichen Rechte.

Die Mitgliedschaft und die damit verbundene Rechteübertragung ist klar und eindeutig beschränkt auf die Social-Media-Bildlizenz.
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