Verlage: Welche Rechte werden im Vertrag eingeräumt bzw. übertragen?

Im Vertrag werden Rechte übertragen, die nicht individuell wahrgenommen werden können, für deren Realisierung die Verlage Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft sein müssen.

Verlage räumen der VG Bild-Kunst ausschließlich Rechte für das von ihnen publizierte Bildmaterial ein. Wegen der Rechte an den publizierten Texten müssen Sie zusätzlich Mitglied der VG Wort werden.
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Die Rechte an Bildmaterial, dessen Urheber*in der oder die Textautor*in ist (sog. Eigenillustrationen) nimmt ausschließlich die VG Wort wahr. Dort muss auch der Verlegeranteil für solche Eigenillustrationen gemeldet werden.
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