Kann ein Verlag Mitglied werden?

Der deutsche Gesetzgeber hat 2021 eine Beteiligung der Verleger*innen an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber*innen wieder möglich gemacht, nachdem der Bundesgerichtshof 2016 die vorangegangene jahrzehntelange Praxis zu großen Teilen als rechtswidrig eingestuft hatte. Vorausgegangen war eine Änderung des europäischen Rechts in Art. 16 der DSM-Richtlinie im Jahre 2019.

Seit 2021 können Buchverlage Mitglied werden. Seit Sommer 2024 können auch Presseverlage Mitglied werden. Deren Ansprüche zahlen wir natürlich rückwirkend für die Zeit seit 2021 aus.

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