Der oder die Urheber*in ist nicht geschäftstüchtig. Was ist zu tun?
Wenn ein*e Urheber*in nicht mehr geschäftstüchtig ist, dann kümmert sich ein*e Betreuer*in um deren bzw. dessen Belange. Zum Nachweis der Betreuung muss der VG Bild-Kunst der Betreuerausweis oder eine Generalvollmacht übersandt werden.
Die Unterlagen können eingescannt an dokumentation@bildkunst.de geschickt werden.