Wie kann ich kündigen als GbR oder Künstlerteam?

Es muss uns eine Bestätigung der Auflösung der GbR oder des Teams übersandt werden. Jede*r Urheber*in kann dann nur noch die Nutzungen seiner oder ihrer eigenen Werke über seinen oder ihren „Einzelurheber-Wahrnehmungsvertrag“ zur Teilnahme an den Ausschüttungen melden.

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