Es gibt Änderungen im Künstlerteam bzw. in der GbR. Es ist noch jemand hinzugekommen oder jemand ist aus dem Team/der GbR ausgeschieden. Wie kann die Änderung erfasst werden?
Hierüber benötigen wir eine schriftliche Mitteilung mit dem Datum der Änderung. Anschließend muss der Wahrnehmungsvertrag für das bisherige Team / die GbR beendet werden und ein neuer Wahrnehmungsvertrag – unter einer anderen Urheber-Nummer – kann für das neue Team / die neue GbR abgeschlossen werden.