Mein Tätigkeitsschwerpunkt hat sich geändert oder eine Tätigkeit kommt hinzu. Welche Berufsgruppe soll ich nun wählen? Kann ich wechseln oder sollte ich die Doppelmitgliedschaft wählen?
Ein Wechsel der Berufsgruppe ist möglich. Es muss aber ein Nachweis für den Wechsel der Tätigkeit vorgelegt werden, zum Beispiel ein Belegexemplar einer Publikation oder Belege zu einer Ausstellung.

Berufsgruppe I: ein Nachweis der Tätigkeit als bildende*r Künstler*in, zum Beispiel ein Ausstellungskatalog oder Ausstellungsflyer (Den Beleg schicken wir zurück.)

Berufsgruppe II: ein Nachweis je künstlerischer Tätigkeit mit Urhebernennung im Original, zum Beispiel ein Buch mit ISBN, bei Büchern im Books-on-Demand-Verfahren mit dem Nachweis über 200 verkaufte Exemplare; eine Zeitung/Zeitschrift (Die Belege schicken wir zurück.)

Eine Doppelmitgliedschaft in der Berufsgruppe I und II ist nur möglich und sinnvoll, wenn:

  • Sie sowohl im Bereich bildende Kunst als auch im Bereich Fotografie, Illustration und/oder Design tätig sind und
  • Sie wünschen, dass die VG Bild-Kunst Ihre Exklusivrechte (Reproduktionsrechte) für Ihre Werke der bildenden Kunst wahrnimmt, zum Beispiel die Lizenzierung von Nutzungsrechten an Verlage.
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