Kann ich Mitglied bleiben, wenn ich ins Ausland ziehe? Was muss ich beachten?
Für die Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst ist es egal, wo Sie wohnen – sie können auch im Ausland wohnen und Mitglied sein oder bleiben. Allerdings benötigen wir von Ihnen den Nachweis der Steuerbefreiung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Land, in dem Sie wohnen, und Deutschland. Ohne eine solche Befreiung müssen wir bei Zahlungen ins Ausland einen pauschalen Abzug der Einkommenssteuer vornehmen, den Sie allerdings mit Ihrer persönlichen Steuerschuld verrechnen können.
Die Befreiung erteilt das Bundesamt für Steuern. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten derzeit sehr lang sind!