Ich bin bereits Mitglied. Warum erhalte ich einen neuen Wahrnehmungsvertrag per Post?

Aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben müssen wir mit allen knapp 70.000 Mitgliedern neue Wahrnehmungsverträge abschließen. Die Art der Wahrnehmung Ihrer Rechte durch die VG Bild-Kunst ändert sich dadurch nicht. Es sind durch das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) jedoch weitere Rechte hinzugekommen. Außerdem haben wir das Vertragswerk zu Ihren Gunsten modernisiert.

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