Kann ich einzelne Rechte oder Länder aus der Wahrnehmung ausnehmen?

Ausschluss einzelner Rechte

Sie können sich entscheiden, einzelne Rechte nicht durch die VG Bild-Kunst wahrnehmen zu lassen. Sinnvoll ist dies jedoch nur bei Rechten, die Sie dann selbst wahrnehmen können, zum Beispiel Ihre Online-Rechte bei Werken der bildenden Kunst.

Gesetzliche Vergütungsansprüche, die nur durch eine Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden können, sollten Sie nicht im Vertrag streichen.


Sie können sich auch nach Abschluss des Wahrnehmungsvertrags entscheiden, Rechte auszunehmen oder einzuräumen. Dies teilen Sie uns bitte schriftlich und mit Ihrer Unterschrift versehen mit.

Ausschluss einzelner Länder

Ebenso können Sie sich entscheiden, Ihre Rechte in einzelnen Ländern selbst wahrzunehmen oder direktes Mitglied der dortigen Verwertungsgesellschaft zu werden. Dann teilen Sie uns bitte mit Abschluss des Wahrnehmungsvertrages schriftlich mit, welche Länder Sie aus der Wahrnehmung ausschließen wollen bzw. auf welche Länder der Wahrnehmungsauftrag beschränkt sein soll.

Sie können sich auch nach Abschluss des Wahrnehmungsvertrags entscheiden, bestimmte Länder aus der Wahrnehmung durch die VG Bild-Kunst herauszunehmen. Dies teilen Sie schriftlich und mit Ihrer Unterschrift versehen mit.

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