Kann die VG Bild-Kunst meine Rechte auch im Ausland wahrnehmen und wenn ja, wie funktioniert das?
Berufsgruppen I und II
Die VG Bild-Kunst hat vertragliche Vereinbarungen mit Bild-Verwertungsgesellschaften in mehr als 45 Ländern. Eine Liste unserer Schwestergesellschaften halten wir für Sie bereit.
Diese Schwestergesellschaften nehmen Ihre Rechte in ihrem jeweiligen Land auf Grundlage des mit der VG Bild-Kunst geschlossenen Vertrags wahr. Sie müssen nicht selbst in diesem Land tätig werden!
Berufsgruppe III
Auch wenn unsere ausländischen Schwestergesellschaften teilweise erheblich mehr Rechte für Filmschaffende wahrnehmen, als es uns in Deutschland gesetzlich möglich ist, rechnet die VG Bild-Kunst diese Gelder für ihre Filmurheber*innen ab.
Deshalb müssen Filmurheber*innen im Regelfall nicht tätig werden, wenn ihre Produktionen im Ausland zum Einsatz kommen. Nur wenn ihr beruflicher Schwerpunkt im Ausland liegt, können Sonderlösungen vorteilhaft sein. Hier beraten wir gerne (filmrechte@bildkunst.de).