Kann ich an Wettbewerben teilnehmen, wenn ich Mitglied der VG Bild-Kunst bin?
Die Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst steht der Teilnahme an Wettbewerben nicht entgegen. 


Leider ist die Sorge weitverbreitet, die VG Bild-Kunst würde Ansprüche gegen die Veranstalter*innen geltend machen und damit die Verwertung der Wettbewerbsarbeiten verhindern. Das ist nicht richtig!

Die VG Bild-Kunst geht davon aus, dass die Veranstalter*innen berechtigt sein sollen, in eigenen Veröffentlichungen das realisierte Werk abzubilden, ohne dass hierfür eine Genehmigung eingeholt werden muss.

Bei Nutzungen Dritter, die nicht von einer Schranke gedeckt sind (zum Beispiel der Schranke der aktuellen Berichterstattung, wenn die Medien über den Wettbewerb berichten), sollten jedoch die üblichen Regeln gelten.

In Zweifelsfällen beraten wir Sie gerne: reproduktionsrechte@bildkunst.de

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