Kann eine GbR oder ein Künstlerteam Mitglied werden?
Nach dem Urheberrechtsgesetz entstehen Urheberrechte nicht bei einem Unternehmen bzw. einer juristischen Person, sondern nur bei dem Menschen, der ein Werk geschaffen hat. Wenn mehrere Menschen gemeinsam als Miturheber*innen Werke schaffen, können sie als Künstlerteam oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Mitglied der VG Bild-Kunst werden. Es wird dann ein Vertrag für das Team bzw. die GbR geschlossen.
Zusätzlich müssen auch die einzelnen Mitglieder des Teams oder der Künstlergruppe einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bild-Kunst abschließen.