Zu welcher Berufsgruppe gehöre ich?
Die Urheber*innen und deren Rechtnachfolger*innen haben die Wahl zwischen drei Berufsgruppen:


Berufsgruppe I

  • bildende Künstler*innen (z. B. Maler*innen, Bildhauer*innen, Architekt*innen)
  • Kunstverlage


Mitglieder der Berufsgruppe I übertragen regelmäßig ihre Rechte in vollem Umfang an die VG Bild-Kunst.


Berufsgruppe II

  • Fotograf*innen, Bildjournalist*innen, Grafiker*innen, Illustrator*innen, Karikaturist*innen, Designer*innen, Pressezeichner*innen u. Ä. 
  • Bild- und Fotoagenturen sowie Bild- und Fotoarchive
  • Verlage (außer Kunstverlage)


Mitglieder der Berufsgruppe II übertragen lediglich die kollektiv wahrgenommenen gesetzlichen Vergütungsansprüche an die VG Bild-Kunst, da sie die normalen Verwertungsrechte selbst wahrnehmen.

Berufsgruppe III

  • Regisseur*innen, Kameraleute, Editor*innen, Filmarchitekt*innen/Szenenbildner*innen, Kostümbildner*innen, Trickfilmzeichner*innen u. Ä.
  • Filmproduzent*innen von freien (Co)Produktionen
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