Welche Nachweise sind für die Mitgliedschaft erforderlich?
Berufsgruppe I: Nachweis der Tätigkeit als bildende*r Künstler*in (zum Beispiel: Ausstellungskatalog/Ausstellungsflyer; den Beleg schicken wir zurück)
Berufsgruppe II: einen Nachweis je künstlerischer Tätigkeit mit Urhebernennung im Original (zum Beispiel: ein Buch mit ISBN oder eine Zeitung/Zeitschrift; die Belege schicken wir zurück)