Wann kann eine Bildagentur Meldungen bei der VG Bild-Kunst einreichen?

Voraussetzung ist zunächst, dass eine Bildagentur den Wahrnehmungsvertrag für Bildagenturen abgeschlossen hat. Vertragsformulare erhalten Sie auf Anforderung.

Bitte senden Sie beide Exemplare vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück an:

VG Bild-Kunst
Weberstraße 61
53113 Bonn

Wir übersenden Ihnen nach Bearbeitung und Erfassung ein gegengezeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen.

Erst nach Vertragsabschluss können Sie Meldungen einreichen.
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