Für welche urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Werbespots zahlt die TWF Tantiemen aus?

Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte werden von den Filmurheber*innen regelmäßig den Filmproduzent*innen übertragen. Diese Rechteübertragung wird mit der Gage vergütet.

Darüber hinaus gibt es jedoch Vergütungsansprüche, die der Gesetzgeber den Filmurheber*innen zuordnet und die nicht abtretbar sind außer an eine Verwertungsgesellschaft. Die Tantiemen decken die Vergütung für Kabelweitersendung und Privatkopievergütung ab.

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