Habe ich meine Ansprüche per Vertrag an den Sender abgetreten?
Im Gegensatz zu allen anderen Rechten (z. B. Aufführungsrechten) bleiben die gesetzlichen Vergütungsansprüche für Privatkopien sowie Kabelweitersendung immer bei den Urheber*innen und können nur an Verwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung übertragen werden.
Produzent*innen können jedoch alle Rechte und Ansprüche an Dritte abtreten.