Welche Filmwerke können gemeldet werden?

Gemeldet werden können: Spielfilme, Fernsehfilme (auch Mehrteiler), Serien, Soap-Operas, Sitcoms, Dokumentationen, Doku-Soaps, Features, Realtrickfilme, Animations- und Zeichentrickfilme sowie für Szenen- und Kostümbild auch TV-Aufzeichnungen und Live-Sendungen, die in abrechnungs­fähigen TV-Sendern ausgestrahlt wurden.

Voraussetzung: Diese Werke sind mindestens drei Minuten lang, Zeichentrickfilme mindestens eine Minute. Generell gilt, dass immer auf volle Minuten abgerundet werden muss.

Weiterführende Dokumente

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