Wer kann Mitglied in der Berufsgruppe III werden?

Als Filmurheber*in oder Produzent*in von freien (Co-)Produktionen können Sie Mitglied der VG Bild-Kunst werden. Wir nehmen für diese Personengruppen im Wesentlichen die gesetzlichen Vergütungsansprüche an der Privatkopievergütung und an der Kabelweiter­sendung in Deutschland wahr.


Regelmäßig als Miturheber*innen am Film werden die Urheber*innen der folgenden Gewerke beteiligt:

  • Regie
  • Kamera
  • Schnitt
  • Szenenbild/Filmarchitektur
  • Kostümbild


Beim Animations- und Zeichentrickfilm werden die folgenden Gewerke beteiligt, die regelmäßig eine urheberrechtliche Leistung erbringen:

  • Regie
  • Storyboard
  • Concept Artist
  • Animation Director
  • Lead Character Designer
  • Key Background Designer


Alle anderen potenziellen Miturheber*innen am Film müssen ihre Urheberschaft nach dem Verfahren der „Richtlinie Miturheber Film“ im Einzelfall darlegen, um eine Beteiligung zu erhalten. Denn die VG Bild-Kunst darf als treuhänderisch tätige Verwertungsgesellschaft keinesfalls Gelder an Nichtberechtigte ausschütten.

Einzelheiten finden Sie im aktuellen Verteilungsplan der VG Bild-Kunst, § 44 Meldung Film (TV).

Weiterführende Dokumente

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