Was kann nicht bei der VG Bild-Kunst gemeldet werden?

Von den Autor*innen selbstillustrierte Sach- und Fachbücher sowie wissenschaftliche Bücher und die darin enthaltenen Abbildungen wissenschaftlicher sowie technischer Art können nicht bei der VG Bild-Kunst, sondern müssen bei der VG Wort gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass die Definition „Abbildungen wissenschaftlicher und technischer Art“ sehr weit verstanden wird.

Keine Bücher im Sinne des Verteilungsplans der VG Bild-Kunst sind insbesondere:

Kalender jeglicher Art, Apps, Aufkleber oder Sticker, Bastelbögen, Bild- und Lernkarten, Blank-Books, Briefmarken, Broschüren, E-Books, Faltblätter, Flyer, Folder, Fotoalben, Geschenkpapier, Gutscheinbücher, Infohefte, Kartenspiele, Kopierfolien, Malbücher, Notenhefte und -bücher, Plakate, Pläne, Stadtpläne, Karten, Post- und Einladungskarten, Poster, Programmhefte, Prospekte, Sammelkarten, Speise- und Eiskarten, Spiele und alle ähnlichen Druckerzeugnisse.

Beschäftigungsblöcke, Kratz- oder Malblöcke können genauso wie Malbücher nicht gemeldet werden.

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