Muss ich der VG Bild-Kunst Nachweise für meine Meldungen „Kunst am Bau“ zukommen lassen?
Die VG Bild-Kunst prüft Meldungen regelmäßig stichprobenartig. Für Sie folgt daraus, dass Sie auf Aufforderung Nachweise einreichen müssen.
Folgende Unterlagen sind in der Regel als Nachweise geeignet:
- Vertrag über die Erstellung des Kunstwerks
- Rechnung nach Fertigstellung
- Fotografien des Kunstwerks