Kann ich Kunst am Bau melden, die im Ausland errichtet wurde?

Die VG Bild-Kunst verwaltet nur die Vergütungen für Privatkopien, die in Deutschland angefertigt werden. Aus diesem Grund können Sie Kunst am Bau grundsätzlich nur melden, wenn sich das Kunstwerk in Deutschland befindet. Dazu zählen aber auch deutsche Botschaften im Ausland.

Wenn Kunst am Bau von Auftraggeber*innen im Ausland platziert wird und in Deutschland darüber berichtet wird, können Sie Einzelbildmeldungen einreichen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in den FAQ der Rubrik „Meldung Einzelbilder“.

Wir verwenden Cookies, die zur Nutzung der Webseite notwendig sind. Daneben nehmen wir in unserem Interesse zur Feststellung der Reichweite unserer Inhalte mithilfe des Webanalysedienstes Matomo eine Reichweitenanalyse vor, wobei wir gekürzte IP-Adressen verwenden, die eine Personenbeziehbarkeit ausschließen. Dem kannst Du hier widersprechen. Weitere Informationen findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Bitte warten