Warum melde ich meine Kunst am Bau?

Die VG Bild-Kunst verteilt über die Meldungen der Kunst am Bau einen Teil der Privatkopievergütung. Die Privatkopievergütung entschädigt Sie dafür, dass Dritte Abbildungen Ihrer Werke aus frei zugänglichen Quellen vervielfältigen, also zum Beispiel aus Print-Publikationen oder aus dem Internet.


Ein Beispiel:

Über Ihre Werke der Kunst am Bau wird in Zeitungen und Zeitschriften berichtet. Das Unternehmen verwendet Ihr Werk in einer Imagebroschüre und auf der Website zur Selbstdarstellung. In einem digitalen Kunst-Blog wird eine Kritik veröffentlicht mit einem Foto von Ihnen vor einem Ihrer Werke. Auf der Website des Unternehmens wird zudem eine Slideshow eingerichtet, die einen Eindruck von Ihren Werken in dem Firmengebäude geben soll.

Alle diese Abbildungen Ihrer Werke stehen nun auch vielen Privatpersonen zur Verfügung und dürfen von diesen für private Zwecke kopiert werden (Privatkopie). Eine interessierte Privatperson kopiert den Bericht über Ihr Werk in besagtem Kunst-Blog, um ihn später zu lesen. Von den Veröffentlichungen Ihres Werkes auf Websites werden digitale Kopien für private Zwecke angefertigt.

Für dieses erlaubte private Kopieren von analogen sowie digitalen Bildquellen werden Sie durch die Ausschüttung der VG Bild-Kunst entschädigt.

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