Wer kann eine Meldung „Kunst am Bau“ abgeben?
Mitglieder der Berufsgruppen I und II können Kunst am Bau unabhängig von der Werkart (bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Design etc.) melden.
Hierzu zählen zum Beispiel: Wandgemälde, künstlerisch gestaltete Glasfassaden, mit dem Gebäude oder dem Grundstück festverbundene Skulpturen oder Installationen.