Kann ich Werkpräsentationen melden, die im Ausland stattgefunden haben?

Die VG Bild-Kunst verwaltet nur die Vergütungen für Privatkopien, die in Deutschland angefertigt werden. Aus diesem Grund können Sie Werkpräsentationen grundsätzlich nur melden, wenn diese in Deutschland stattgefunden haben. Darunter fallen auch Werkpräsentationen in deutschen Botschaften im Ausland. Ebenso werden Werkpräsentationen anerkannt, die im Ausland durch das Goethe-Institut oder das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) veranstaltet wurden.

Wenn eine Werkpräsentation durch andere Veranstalter*innen im Ausland durchgeführt und in Deutschland darüber berichtet wird, können Sie Einzelbildmeldungen einreichen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in den FAQ der Rubrik „Meldung Einzelbilder“.

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