Eine Werkpräsentation ist vor allem eine öffentliche Zurschaustellung Ihrer Werke, wobei auch die Zurschaustellung selbst das Werk sein kann. Der Kunstbegriff ist offen, deshalb gilt das auch für den Begriff der Werkpräsentation.
Werkpräsentationen können an allen möglichen öffentlichen Orten stattfinden, zum Beispiel in einem Museum, einer Institution, auf einem öffentlichen Platz.
Damit Sie Ihre Werkpräsentation melden können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die Veranstaltung wurde durch Dritte organisiert, die dies regelmäßig machen.
- Die Veranstaltung ist öffentlich zugänglich. Die Werke werden also nicht nur einem bestimmten Fachpublikum oder geladenen Gästen gezeigt.
- Die Veranstaltung wurde öffentlich beworben, so dass Flyer, Plakate, Pressetexte oder Werbung im Netz (und Ähnliches) als Nachweis eingereicht werden können.
Alle drei Kriterien können in unterschiedlicher Intensität erfüllt werden.
Wichtig ist, dass die gemeldete Werkpräsentation in ihrer Gesamtschau geeignet erscheint, Anlass für Veröffentlichungen in Pressemedien, auf Websites oder im Fernsehen zu sein, so dass Privatkopien angefertigt werden können. Denn hier werden keine Gelder einer „Ausstellungsvergütung“ verteilt, so schön das wäre. Vielmehr vermutet die Bild-Kunst, dass über eine Werkpräsentation berichtet wird und dass Dritte Kopien von dieser Berichterstattung anfertigen.