Wer kann was melden?

Mitglieder der Berufsgruppen I und II können Präsentationen ihrer eigenen Werke unabhängig von der Werkart (bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Design etc.) als „Werkpräsentation“ melden.

Hierzu zählen zum Beispiel: Ausstellungen in Museen, Kunstvereinen, kommunalen Einrichtungen oder Präsentationen im öffentlichen Raum (Street Art, künstlerische Spaziergänge, Enthüllung eines Kunstwerks am Bau).

Pro Jahr können maximal 12 Werkpräsentationen gemeldet werden.

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