Kann ich neben Honorarmeldungen auch Einzelbilder melden?

Nur wenn Sie für die Nutzungen keine Honorare gemeldet haben. 

Das bedeutet für Sie: 

  • Wenn Sie Honorare von Presseverlagen melden, dürfen Sie nicht die davon erfassten Einzelbilder in Zeitungen und Zeitschriften (Print und Online) melden.
  • Wenn Sie Honorare von Hörfunk- und TV-Sendern oder von TV-Produktionsfirmen melden, dürfen Sie nicht die damit abgegoltenen Einzelbilder im Fernsehen melden.
  • Wenn Sie Honorare von Bildagenturen melden, dürfen Sie ebenfalls keine Einzelbilder melden, die von den Agenturen an Kund*innen lizenziert worden sind.
  • Melden Sie schließlich Honorare von sonstigen Unternehmen, dürfen Sie nicht die abgegoltenen Einzelbilder auf deren Webseiten melden.
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