Warum muss ich meine Honorare getrennt nach Auftraggeber-Kategorien melden?

Sie müssen Ihre Honorare insgesamt vier Auftraggeber-Kategorien zuordnen.


Die VG Bild-Kunst ordnet Ihre Honorare den Verteilungssparten nach Auftraggeber-Kategorien zu:

  1. Presseverlage: 
    Melden Sie Honorare der Kategorie „Presseverlage“, erhalten Sie eine Ausschüttung in der Verteilungssparte „Periodika Urheber“.
  2. Hörfunk- & TV-Sender / TV-Produktionsfirmen: 
    Melden Sie Honorare der Kategorie „Hörfunk- & TV-Sender und TV-Produktionsfirmen“ erhalten Sie Ausschüttungen in den Verteilungssparten „Weitersendung Kunst/Bild“ und „Webseiten“.
  3. Bildagenturen: 
    Melden Sie Honorare in der Kategorie „Bildagenturen“, die Presse-, Nachrichten- und Sportbildagenturen umfassen, erhalten Sie Ausschüttungen in den Verteilungssparten „Periodika Urheber“ und „Webseiten“.
  4. Sonstige Unternehmen: 
    Melden Sie Honorare in der Kategorie „Sonstige Unternehmen“, erhalten Sie Ausschüttungen in der VerteilungssparteWebseiten“.
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