Wendet sich die VG Bild-Kunst an meine Auftraggeber*innen und verlangt sie von diesen Zahlungen in Abhängigkeit zu meinen gemeldeten Honoraren?

Nein, Ihre Auftraggeber*innen werden nicht von der VG Bild-Kunst kontaktiert. Wir lizenzieren sie nicht, wir stellen ihnen keine Rechnungen, wir treten nicht einmal mit ihnen in Kontakt. Aus der Meldung Ihrer Honorare müssen Sie somit in Ihrer Beziehung zu Ihren Kunden keine Nachteile befürchten.

Hintergrund der Honorarmeldungen ist Folgendes: Die VG Bild-Kunst erhält Erlöse für gesetzliche Vergütungsansprüche hauptsächlich von der Geräteindustrie und von staatlichen Stellen (Privatkopievergütung, Betreiberabgabe, Bibliothekstantieme usw.). Uns erreichen diese Erlöse als Pauschalzahlungen ohne jegliche Informationen, welche Bildwerke genutzt worden sind. Deshalb müssen wir in unserem Verteilungsplan selbst Regeln aufstellen, wie wir das Geld ausschütten. Die Honorare, die gemeldet werden, sind dabei ein Indikator, wie erfolgreich ein Mitglied ist und wie weit seine Werke verbreitet sind. Es wird unterstellt, dass die Werke, für die höhere Honorare gezahlt werden, auf größeres Interesse stoßen und stärker privat kopiert und in Bildungs­einrichtungen genutzt werden als andere Werke. Ihre Honorarmeldung dient ausschließlich als Grundlage der Verteilung der für gesetzliche Vergütungsansprüche bereits erzielten Erlöse der VG Bild-Kunst.

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