Welche Honorare kann ich melden?

Gemeldet werden können Netto-Honorare (ohne Umsatzsteuer) für die Lizenzierung von Werken der bildenden Kunst, von Fotografien, Illustrationen, Design und von sonstigen Bildern, die Sie im zu meldenden Nutzungsjahr von Ihren Auftraggeber*innen erhalten haben.
​​​​​​​

Berücksichtigt werden nur Honorare für Veröffentlichungen

  • in deutschen Zeitschriften und Zeitungen (Print und Online) und
  • auf Websites mit Deutschlandbezug sowie
  • im deutschen Fernsehen.

Wenn Sie Pauschalrechnungen stellen, muss mindestens 50 Prozent des Honorars für die Einräumung von Nutzungsrechten gezahlt worden sein. Ist diese Bedingung erfüllt, kann das gesamte Pauschal­honorar gemeldet werden. Ist sie nicht erfüllt, kann das Pauschalhonorar nicht, auch nicht anteilig, gemeldet werden.

Bei dem Verkaufspreis für das Original eines Kunstwerks, einer Fotografie, einer Illustration etc. handelt es sich nicht um ein Nutzungshonorar. Der Verkaufspreis ist deshalb nicht meldefähig.

Wir verwenden Cookies, die zur Nutzung der Webseite notwendig sind. Daneben nehmen wir in unserem Interesse zur Feststellung der Reichweite unserer Inhalte mithilfe des Webanalysedienstes Matomo eine Reichweitenanalyse vor, wobei wir gekürzte IP-Adressen verwenden, die eine Personenbeziehbarkeit ausschließen. Dem kannst Du hier widersprechen. Weitere Informationen findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Bitte warten