Gemeldet werden können Netto-Honorare (ohne Umsatzsteuer) für die Lizenzierung von Werken der bildenden Kunst, von Fotografien, Illustrationen, Design und von sonstigen Bildern, die Sie im zu meldenden Nutzungsjahr von Ihren Auftraggeber*innen erhalten haben.
Berücksichtigt werden nur Honorare für Veröffentlichungen
- in deutschen Zeitschriften und Zeitungen (Print und Online) und
- auf Websites mit Deutschlandbezug sowie
- im deutschen Fernsehen.
Wenn Sie Pauschalrechnungen stellen, muss mindestens 50 Prozent des Honorars für die Einräumung von Nutzungsrechten gezahlt worden sein. Ist diese Bedingung erfüllt, kann das gesamte Pauschalhonorar gemeldet werden. Ist sie nicht erfüllt, kann das Pauschalhonorar nicht, auch nicht anteilig, gemeldet werden.
Bei dem Verkaufspreis für das Original eines Kunstwerks, einer Fotografie, einer Illustration etc. handelt es sich nicht um ein Nutzungshonorar. Der Verkaufspreis ist deshalb nicht meldefähig.