Kann ich auch Einzelbilder hinter sogenannten Bezahlschranken melden?
Auch Einzelbilder, die zum Beispiel in kostenpflichtigen digitalen Verlagsangeboten genutzt werden, können gemeldet werden.
Bitte beachten Sie: Für Meldungen von Einzelbildern auf Websites hinter Bezahlschranken oder auf Websites mit vergleichbaren Zugangsbeschränkungen können Screenshots als Nachweis der Veröffentlichung verlangt werden.