Kann ich Honorare und Einzelbilder gleichzeitig melden?

Wenn Sie eine Honorarmeldung für einen bestimmten Nutzungssachverhalt abgeben, können Sie keine Einzelbilder in diesem Nutzungszusammenhang melden.

Eine Doppelmeldung für ein und denselben Nutzungszusammenhang ist nicht zulässig. Grundsätzlich geht die Honorarmeldung der Einzelbildmeldung vor. Melden Sie Einzelbilder nur, wenn sie für deren Nutzung kein Honorar erhalten haben.  


Zum Beispiel: 

  • Wenn Sie von einem Zeitungsverlag ein Honorar erhalten haben und dieses in der Auftraggeber-Kategorie „Presseverlage“ melden, dann dürfen Sie die Einzelbilder, die in den entsprechenden Medien des Verlags genutzt wurden, nicht noch einmal als Einzelbilder melden. Ebenso verhält es sich in den anderen Kategorien.
  • Wenn Sie Honorare von Hörfunk- und TV-Sendern oder von TV-Produktionsfirmen melden, dürfen Sie nicht die damit abgegoltenen Einzelbilder in der Rubrik „Fernsehen“ melden.
  • Wenn Sie Honorare von Bildagenturen melden, dürfen Sie ebenfalls keine Einzelbilder melden, die von den Agenturen an die Kund*innen lizenziert worden sind.
  • Melden Sie Honorare von sonstigen Unternehmen, dürfen Sie nicht entsprechende Einzelbilder auf deren Websites melden.

Sie können zusätzlich Einzelbilder melden, die nicht im Zusammenhang mit einer Honorarmeldung genutzt werden. 

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