Ich habe einen Text geschrieben und gleichzeitig auch die Bilder zum Text geliefert. Kann ich Einzelbilder melden?

Wenn Sie als Autor*in Ihren eigenen Text mit selbsterstellten Werken oder Lichtbildern illustrieren, sind Sie ein*e sogenannte*r Selbstillustrator*in. 

Einzelbilder von Selbstillustrator*innen, die wissenschaftlicher oder technischer Art sind und in wissenschaftlichen Publikationen oder in Sach- und Fachpublikationen verwendet werden, sind nicht meldefähig. Da deren Vergütungen von der VG Wort verwaltet werden, melden Sie bitte Ihre Texte und Bilder bei der VG Wort. Für die Meldungen gelten die Regeln der VG Wort. 

Einzelbilder in allen übrigen Pressepublikationen, z. B. Kinder- und Jugendzeitschriften, melden Sie bei der VG Bild-Kunst.

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